Organe & Funktionen

Die SAFS Hochschule verfügt über klar definierte Organe und Funktionen mit transparent geregelten Verantwortlichkeiten. Strategische, akademische und operative Aufgaben sind voneinander getrennt und aufeinander abgestimmt. So werden nachvollziehbare Entscheidungswege, akademische Autonomie und eine verlässliche Hochschulführung gewährleistet.

Strategisch führen

Der Stiftungsrat setzt den übergeordneten Rahmen für die langfristige Entwicklung und Ausrichtung der SAFS Hochschule.

Akademisch entscheiden

Der Hochschulrat verantwortet die hochschulrechtlichen und akademischen Belange und sichert die akademische Qualität.

Operativ umsetzen

Rektor und Hochschulleitung sorgen für die koordinierte Umsetzung des Hochschulauftrags im laufenden Betrieb.

Mitwirken & weiterentwickeln

Fachbereichsleitungen, Kommissionen und Mitwirkungsgremien tragen zur fachlichen Qualität, Transparenz und Weiterentwicklung der Hochschule bei.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat trägt die Verantwortung für die strategische Gesamtentwicklung und Ausrichtung der SAFS Hochschule. Er legt den übergeordneten Rahmen für die langfristige Entwicklung der Hochschule fest und überträgt die akademische Aufsicht an den Hochschulrat.

Zu seinen zentralen Aufgaben gehört insbesondere die Wahl des Hochschulrats.

Hochschulrat

Der Hochschulrat ist für die hochschulrechtlichen und akademischen Belange der SAFS Hochschule verantwortlich. Er entscheidet über zentrale akademische Grundsätze und stellt die Einhaltung der Voraussetzungen der institutionellen Akkreditierung sicher.

Seine Verantwortung umfasst insbesondere die Bereiche Lehre, Forschung, akademisches Personal, Qualitätsmanagement und Organisation.

Zur Unterstützung seiner Aufgaben kann der Hochschulrat Ausschüsse einsetzen, insbesondere den Forschungs-, Beschwerde- und Berufungsausschuss.

Rektor und Hochschulleitung

Die Rektorin oder der Rektor führt die Hochschulleitung und verantwortet die operative Umsetzung des Hochschulauftrags innerhalb der vorgegebenen akademischen und finanziellen Rahmenbedingungen.

Die Hochschulleitung umfasst insbesondere die Bereiche:

  • Rektorat

  • Forschung und Entwicklung

  • Studienbetrieb

  • Qualitätsmanagement

  • Verwaltung

Gemeinsam stellt die Hochschulleitung sicher, dass die verschiedenen Leistungsbereiche der Hochschule koordiniert und qualitätsorientiert umgesetzt werden.

Fachbereichsleitung

Die Fachbereichsleitung verantwortet die akademische Entwicklung des Fachbereichs. Sie wirkt insbesondere bei der Weiterentwicklung der Studienangebote und der Forschung sowie bei der Sicherstellung der fachlichen Qualität mit.

Die Studiengangsleitungen sind der Fachbereichsleitung zugeordnet.

Studiengangsleitungen

Die Studiengangsleitungen begleiten die fachliche und organisatorische Umsetzung der einzelnen Studiengänge. Sie wirken an deren kontinuierlicher Weiterentwicklung mit und stellen die Verbindung zwischen Studienkonzept, Modulen, Lehre und Studienorganisation sicher.

Kommissionen

Stehende Kommissionen unterstützen geregelte und transparente Entscheidungsprozesse in zentralen Bereichen des Hochschulbetriebs.

Dazu gehören insbesondere:

Zulassungskommission
Behandelt Fragestellungen und Entscheide im Zusammenhang mit der Zulassung zum Studium.

Prüfungskommission
Befasst sich mit Angelegenheiten rund um Prüfungen und die Anwendung der entsprechenden Prüfungsregelungen.

Rekurskommission
Behandelt die ihr gemäss den geltenden Reglementen zugewiesenen Rekursverfahren.

Mitwirkung

Die SAFS Hochschule fördert eine partizipative Hochschulkultur. Studierende sowie weitere Hochschulangehörige werden im Rahmen der vorgesehenen Mitwirkungsgremien angemessen in Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse einbezogen.

Damit erhalten die unterschiedlichen Gruppen der Hochschule die Möglichkeit, ihre Perspektiven einzubringen und an der Weiterentwicklung der Institution mitzuwirken.

Weitere Funktionen

Ergänzend zu den Organen und Leitungsgremien bestehen weitere hochschulische Funktionen. Dazu gehören insbesondere der oder die Akkreditierungsbeauftragte sowie der oder die Qualitätsverantwortliche.

Sie unterstützen die Hochschule bei der Einhaltung und Weiterentwicklung ihrer institutionellen und qualitativen Anforderungen.

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