Zusammenstellung der Vertragsinhalte für die Anmeldung / Immatrikulation Bachelor-Studium
STUDIENVERTRAG BACHELOR-STUDIUM
Vertragsparteien
Studierende/-r | Vertragspartner 1 | |
SAFS Hochschule | Vertragspartner 2 | |
Bachelor Studiengänge
Auswahl | Studienbezeichnung | Dauer/Lehrveranstaltung (Tage) | Studiengebühr |
|---|---|---|---|
| Bachelor of Arts Fitnessökonomie | Dauer: 36 Monate/55 Tage | Studiengebühr: CHF 12'960,- |
| Bachelor of Arts Fitnesstraining | Dauer:36 Monate/58 Tage | Studiengebühr: CHF 12'960,- in 36 Raten zu je CHF 360,- |
Studienort für die Lehrveranstaltungen
| Die Lehrveranstaltungen finden am Studienstandort Zürich statt. | ||
Studiengebühr
Ihnen wird – unbeschadet Ihrer Zahlungspflicht – durch die nachfolgende Wahlklausel die Möglichkeit eingeräumt, die vereinbarte Gebühr entweder selbst oder über Ihren Ausbildungsbetrieb an die SAFS Hochschule zu entrichten. In diesem Fall übernimmt der Ausbildungsbetrieb die Rolle des Kostenschuldners und ist für die ordnungsgemässe Zahlung der Studiengebühr gegenüber der Hochschule verantwortlich. Nach entsprechender Belehrung wird die vereinbarte Gebühr somit entweder von Ihnen als Studierende/r oder von Ihrem Ausbildungsbetrieb (siehe Ausbildungsvertrag) an die SAFS Hochschule gezahlt. |
Auswahl | |
|---|---|
| Die Studiengebühr wird von mir als Studierende/-r übernommen. |
| Die Studiengebühr wird durch meinen Ausbildungsbetrieb gemäss Ausbildungsvertrag übernommen. |
Allgemeine Vertragsbedingungen
Mit dem Einreichen des Studienvertrages melde ich mich verbindlich zu dem angekreuzten Studiengang an, nehme die Datenschutzhinweise unter Ziffer 19 der AGB zur Kenntnis, bestätige die Zulassungsdokumente und bestätige, die nachfolgenden "Allgemeine Bedingungen Studienvertrag Bachelor-Studium" gelesen zu haben und erkläre mich damit einverstanden. Dies betrifft insbesondere finanzielle Bestimmungen, Zahlungsbedingungen, Austritt/Kündigung, Gerichtsstand, anwendbares Recht. |
Mit dem Einreichen des Studienvertrages melde ich mich verbindlich zu dem angekreuzten Studiengang an, nehme die Allgemeinen Vertragsbedingungen und Datenschutzhinweise zur Kenntnis und bestätige die Zulassungsdokumente: |
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Mit dem Einreichen des Studienvertrages meldet/melden der/die gesetzliche/-n Vertreter/-in des/der minderjährigen Studierenden sie/ihn verbindlich zu dem angekreuzten Studiengang an, nimmt/nehmen die Allgemeinen Vertragsbedingungen und Datenschutzhinweise zur Kenntnis und bestätigt/bestätigen die Zulassungsdokumente: |
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AUSBILDUNGSVERTRAG BACHELOR-STUDIUM
Vertragsparteien
Studierende/-r | Vertragspartner 1 | |
Ausbildungsbetrieb | Vertragspartner 2 | |
SAFS Hochschule | Vertragspartner 3 | |
Zulassung
Auswahl | |
|---|---|
| Direkte Zulassung durch Berufsmaturität, Fachmaturität oder der gymnasialen Maturität: |
| Weitere Hochschulzugangsberechtigung (HZB): |
Gegenstand der Ausbildung
Im Rahmen des Studiums wird im Ausbildungsbetrieb und an der SAFS Hochschule eine praxisorientierte und wissenschaftsbezogene Bildung vermittelt, deren Ziel der Studienabschluss an der SAFS Hochschule ist. Der Inhalt der Ausbildung ergibt sich aus dem Modulhandbuch. |
Dauer der Ausbildung (siehe § 1)
Wunschtermin | |
|---|---|
Das Studium dauert 36 Monate. Im Falle eines Wechsels des Ausbildungsbetriebs wird die bisher absolvierte Ausbildungszeit angerechnet und die Gesamtdauer fortgeführt. Die Angabe eines neuen Beginnzeitpunkts dient in diesem Zusammenhang lediglich der Dokumentation und hat keine Auswirkung auf die tatsächliche Studiendauer. | Angabe Studiumstart |
Probezeit (siehe § 2)
Die Probezeit beträgt drei Monate. |
Vergütung und sonstige Leistungen (siehe § 3)
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | |
|---|---|---|---|
Der Ausbildungsbetrieb zahlt der/dem Studierenden eine angemessene jährliche Vergütung. Diese beträgt monatlich brutto im | Angabe Monatslohn | Angabe Monatslohn | Angabe Monatslohn |
Arbeitszeit
Stunden | |
|---|---|
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt | Angabe |
Studiengebühr
Den Studierenden wird unbeschadet der Kostenpflicht durch die nachfolgende Wahlklausel die Möglichkeit eingeräumt, die vereinbarte Gebühr selbst oder über den Ausbildungsbetrieb an die SAFS Hochschule abzuführen. In diesem Fall ist der Ausbildungsbetrieb als Kostenschuldner für die ordnungsgemässe Entrichtung der Studiengebühr gegenüber der/dem Studierenden verantwortlich. Insoweit belehrt, wird die vereinbarte Gebühr von der/m Studierenden oder vom Ausbildungsbetrieb gezahlt. Die monatliche Rate der Studiengebühr ist im Voraus fällig. Sie ist für den laufenden Studienmonat, in dem der Vertrag beendet wird, vollständig zu entrichten. |
Auswahl | |
|---|---|
| Studiengebühr wird durch Studierende/-r gezahlt |
| Studiengebühr wird durch Ausbildungsbetrieb gezahlt |
Ferien
1. Jahr Anzahl Tage | 2. Jahr Anzahl Tage | 3. Jahr Anzahl Tage | 4. Jahr Anzahl Tage | |
|---|---|---|---|---|
Der Ausbildungsbetrieb gewährt der/dem Studierenden Ferien nach den geltenden Bestimmungen. Es besteht ein Ferienanspruch im; | Angabe Ferienanspruch | Angabe Ferienanspruch | Angabe Ferienanspruch | Angabe Ferienanspruch |
Unterschrift und Stempel
Die umstehenden Vereinbarungen sind Gegenstand dieses Vertrages und werden anerkannt. Ich bestätige mit meiner Unterschrift die Zulassungsdokumente, der/ die Ausbilder/-in gleichzeitig die Eignung der Ausbildungsstätte: |
Studierende/-r |
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Der/Die gesetzliche/-n Vertreter/-in der/des minderjährigen Studierende |
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Ausbilder/-in (Unterschrift) und Stempel des Ausbildungsbetriebes |
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Bestätigung und Stempel SAFS Hochschule |
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Noch Fragen?
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns ganz unkompliziert, wie es Ihnen am besten passt.

