Studieren an der SAFS Hochschule mit Hochschulzugangsberechtigung
Voraussetzung für ein Bachelor-Studium an der SAFS Hochschule für Bewegungs- und Gesundheitsmanagement ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Eine Zulassung mit Abschlüssen höherer Berufsbildung ist alternativ möglich.
Für die Bachelor-Studiengänge gilt
Es muss eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegen, z. B. durch eine Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasiale Maturität. Bei der gymnasialen Maturität ist immer eine einjährige Arbeitswelterfahrung in einem verwandten Berufsfeld vorzuweisen. Bei einer Berufs- und Fachmaturität nur, wenn diese in einem nicht verwandten Berufsfeld abgelegt wurde.
Durch das Studiensystem ist für einen Studienstart zudem ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen erforderlich.


Chance nutzen: Studieren mit Abschlüssen höherer Berufsbildung
Eine Hochschulzugangsberechtigung ist zudem durch eine Höhere Berufsbildung in einem verwandten Berufsfeld, wie z. B. Eidgenössischer Fachausweis (BP), Eidgenössisches Diplom (HFP), Eidgenössisches oder Eidgenössisch anerkanntes Diplom einer höheren Fachschule (HF) möglich. Erfolgte der Berufsabschluss nicht in einem der Studienrichtung verwandten Berufsfeld, ist der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen Arbeitswelterfahrung vom Arbeitgeber zu erbringen. Beim Eidgenössischen Fachausweis (BP) ist generell zusätzlich das Bestehen einer Aufnahmeprüfung erforderlich. Die Zulassung mit einem Abschluss der höheren Berufsbildung erfolgt gemäss Best Practice Zulassung zum Bachelor-Studium an Fachhochschulen von swissuniversities (von der Kammer FH von swissuniversities verabschiedet am 24. November 2021).
ECTS: Studienleistungen international anerkannt
Bei den Studiengängen der SAFS Hochschule findet das European Credit Transfer System (ECTS) Anwendung. Hierbei wird jedem Studienmodul eine Punktzahl (ECTS-Credits) zugewiesen, welche eine internationale Vergleichbarkeit der erbrachten Studienleistungen sowie der absolvierten Studienabschlüsse ermöglicht.
Auf diesem Weg sind Ihre Studienleistungen z. B. in einem weiterführenden Studium, bei einem Studiengangwechsel oder einem Übergang zu einer anderen Hochschuleinrichtung in über 40 teilnehmenden europäischen Ländern anrechenbar.
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